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Neue Corona-Schutzverordnung mit weiteren Lockerungen

Am 30. Juni tritt die neue Corona-Schutz-Verordnung für Sachsen in Kraft. Erlaubt sind dann wieder:

- Familienfeiern außerhalb des privaten Bereichs, z.B. in Gaststätten werden mit bis zu 100 Personen zugelassen

- Musikclubs mit genehmigtem Hygienekonzept dürfen öffnen, aber noch ohne Tanz

- Ab dem 29. Juni können Kinderkrippen, Kindergärten und die Kindertagespflege wieder zum Regelbetrieb unter Corona-Schutzmaßnahmen zurückkehren

- Weiterhin muss beim Einkaufen und im ÖPNV der Mund-Nase-Schutz getragen werden!

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