Bis zum 10. Januar 2021 gilt zunächst die neue Corona-Schutz-Verordnung. Mit einem zweiten Lockdown soll die Dynamik der Corona-Pandemie wieder deutlich eingedämmt werden. Die neue Verordnung beinhaltet unter anderem wieder verschärfte Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, Schließung von Geschäften (Ausnahmen unten), Einschränkungen für Versammlungen und die Schließung von Schulen, Internaten und Kindertagesstätten.
Bitte halten Sie sich an die geltende Verordnung und helfen Sie so mit sich und andere Menschen zu schützen und bald wieder ein Stück mehr Normalität zu erreichen.
Die neue Verordnung finden Sie hier: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche...
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