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  • Team Ronald Pohle

Ab dem 04.03.22 - weitreichende Lockerungen mit der neuen Corona-Schutzverordnung in Sachsen

Das Kabinett hat diese Woche eine Corona-Schutz-Verordnung beschlossen, welche die bisherige Corona-Notfall-Verordnung ablöst. Aufgrund der aktuellen Lage in den Krankenhäusern, wird es weitreichendere Lockerungen geben, die hoffentlich ein weiterer Schritt hin zur Normalität sind.


Lockerungen ab Freitag, dem 04.03.2022

  • keine Schließungen mehr

  • Kontakterfassung nur noch im Gesundheits- und Sozialwesen

  • Quadratmeterregelung für den Einzelhandel entfällt

  • keine Maskenpflicht am Platz bei Veranstaltungen

  • weiter FFP2-Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen oder Läden

  • Alkoholverbot für öffentliche Plätze entfällt

Kein G-Nachweis mehr nötig

  • bei Eheschließungen und Beerdigungen im Freien

  • auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen

  • für Reisebüros, Versicherungen, Solarien und weitere bislang unter Zugangsregeln fallende Dienstleistungen

  • auf Außensportanlagen

  • bei Zusammenkünften in Kirchen oder von Religionsgemeinschaften

3G-Nachweis nötig

  • in Restaurants, Bars, Cafés und sonstigen Gastronomiebetrieben (ohne eingeschränkte Öffnungszeiten)

  • in Hotels und sonstigen Beherbergungsbetrieben

  • bei allen körpernahen Dienstleistungen

  • bei Messen und Kongressen

  • im Innenbereich von Sportstätten

  • in Bädern, Saunen, Dampfsaunen

  • bei touristischen Bus- und Bahnfahrten sowie gewerblichen Reisen

  • bei Eheschließungen und Beerdigungen in Innenräumen

2G+-Regelung

  • in Diskotheken und Clubs

  • im Bereich Prostitution


Die vollständige neue Corona-Schutzverordnung finden sie hier:

Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 vom 1. März 2022 (sachsen.de)






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