Das Kabinett hat diese Woche eine Corona-Schutz-Verordnung beschlossen, welche die bisherige Corona-Notfall-Verordnung ablöst. Aufgrund der aktuellen Lage in den Krankenhäusern, wird es weitreichendere Lockerungen geben, die hoffentlich ein weiterer Schritt hin zur Normalität sind.
Lockerungen ab Freitag, dem 04.03.2022
keine Schließungen mehr
Kontakterfassung nur noch im Gesundheits- und Sozialwesen
Quadratmeterregelung für den Einzelhandel entfällt
keine Maskenpflicht am Platz bei Veranstaltungen
weiter FFP2-Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen oder Läden
Alkoholverbot für öffentliche Plätze entfällt
Kein G-Nachweis mehr nötig
bei Eheschließungen und Beerdigungen im Freien
auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen
für Reisebüros, Versicherungen, Solarien und weitere bislang unter Zugangsregeln fallende Dienstleistungen
auf Außensportanlagen
bei Zusammenkünften in Kirchen oder von Religionsgemeinschaften
3G-Nachweis nötig
in Restaurants, Bars, Cafés und sonstigen Gastronomiebetrieben (ohne eingeschränkte Öffnungszeiten)
in Hotels und sonstigen Beherbergungsbetrieben
bei allen körpernahen Dienstleistungen
bei Messen und Kongressen
im Innenbereich von Sportstätten
in Bädern, Saunen, Dampfsaunen
bei touristischen Bus- und Bahnfahrten sowie gewerblichen Reisen
bei Eheschließungen und Beerdigungen in Innenräumen
2G+-Regelung
in Diskotheken und Clubs
im Bereich Prostitution
Die vollständige neue Corona-Schutzverordnung finden sie hier:
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